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Kassel →

Nächster Ausbildungsbeginn KJP im April 2024 (freie Plätze), PP im Januar 2025

Marburg →

PP-Ausbildungsgruppe 2024 vollständig belegt, Bewerbung für Oktober 2025 möglich

Friedrichsdorf →

Nächster Ausbildungsbeginn PP-Ausbildung im Oktober 2024

Offenbach →

Nächster Ausbildungsbeginn KJP-Ausbildung im September 2024

Zusatzqualifikation KJP

Während der Ausbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in ist es bei der AWKV Marburg, Kassel und Friedrichsdorf möglich, an einem Zusatzcurriculum teilzunehmen, um auch die Fachkunde für Psychotherapie mit Kindern und Jugendlichen zu erwerben. Ein Teil der geforderten Behandlungsstunden mit Kindern und Jugendlichen kann für die PP-Ausbildung angerechnet werden.

Inhalte der Zusatzqualifikation

Praxisorientierte Theorie

200 Std.

Seminare zur Vermittlung von Kenntnissen über Entwicklungspsychologie, Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen sowie Vermittlung von Kompetenzen für die Behandlung von Störungen des Kindes- und Jugendalters (z.B. ADHS, Enuresis/Enkopresis, Autismusspektrumstörungen, Störungen des Sozialverhaltens, emotionale Störungen des Kindes- und Jugendalters)

Praktische Weiterbildung

180 Std.

Durchführung und regelgerechter Abschluss von mindestens 5 Therapien mit Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Stufen des Kindes- und Jugendalters (nicht über 21 Jahren) unter Einbeziehung der Bezugspersonen mit mindestens 180 Behandlungsstunden unter Supervision. Von den 5 Behandlungsfällen müssen mindestens 3 Kinder unter 12 Jahren sein.

Supervision

45 Std.

Es sind mindestens 45 Stunden Supervision zu absolvieren, von denen mindestens 15 Stunden als Einzelsupervision durchzuführen sind. Die Supervisionsstunden sind bei KJP – Supervisor*innen der AWKV abzuleisten und auf die Behandlungsstunden regelmäßig zu verteilen. Bei einem*r Supervisor*in sollen wenigstens 20 Stunden Supervision absolviert werden. Bei Gruppensupervisionen darf die Gruppe aus höchstens vier Teilnehmer*innen bestehen.

Nach Erteilung der Approbation und Zulassung als Psychologische*r Psychotherapeut*in können Sie bei der KV einen Antrag auf Erteilung einer Abrechnungsgenehmigung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie stellen. Wenn Sie sich als Erwachsenentherapeut*in mit eigener Praxis niederlassen, könnten Sie dann auch Kinder und Jugendliche in Ihrer Praxis behandeln. Sie qualifizieren sich aber z.B. auch für eine Tätigkeit in einer Klinik, da psychisch kranke Erwachsene auch oft Kinder mit psychischen Auffälligkeiten haben und psychisch kranke Kinder oft problematische Beziehungsmuster mit psychisch belasteten Eltern oder/und anderen Bezugspersonen aufweisen.

Kosten

  • Für Ausbildungsteilnehmer*innen der AWKV betragen die Kosten pro Seminarstunden 15,00 €, für Gasthörer*innen 18,00 €.
  • Es sind keine Semester- oder Aufnahmegebühren zu zahlen.
  • Die Kosten für die Supervision sind mit den Supervisor*innen zu vereinbaren. Laut Empfehlung der AWKV liegen diese bei 100,00 € für eine Stunde Einzelsupervision und bei 30€ - 35€ (je nach Gruppengröße, bei max. vier Teilnehmer*innen) für eine Stunde Gruppensupervision pro Teilnehmer*in.

Flyer

Ansprechpartnerinnen

Kassel
Dipl.-Psych. Anna-Lena Mejri

Dipl.-Psych. Anna-Lena Mejri
Psych. Psychotherapeutin
0561 816438-12
kjpak-ks@awkv.de

Marburg
Dipl.-Psych. Dr.  Sigrid Kühl

Dipl.-Psych. Dr. Sigrid Kühl
Psych. Psychotherapeutin
06421 389 382 0
kjpamb-mr@awkv.de

Friedrichsdorf
Magister Monika Stütz

Magister Monika Stütz
Psych. Psychotherapeutin
06172 997 994-0
m.stuetz@awkv.de