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Kassel →

Nächster Ausbildungsbeginn KJP im April 2024 (freie Plätze), PP im Januar 2025

Marburg →

PP-Ausbildungsgruppe 2024 vollständig belegt, Bewerbung für Oktober 2025 möglich

Friedrichsdorf →

Nächster Ausbildungsbeginn PP-Ausbildung im Oktober 2024

Offenbach →

Nächster Ausbildungsbeginn KJP-Ausbildung im September 2024

Flexible Finanzierung

Die AWKV bietet verschiedene Finanzierungsmodelle für die Ausbildung an, die im Verlauf jederzeit angepasst werden können.

Direktzahlungsmodell:

Beim Direktzahlungsmodell werden in den ersten drei Ausbildungsjahren pro Monat 330,00 € gezahlt. Nach dem Kolloquium und der Aufnahme der praktischen Ausbildung in der AWKV-Ambulanz werden die Ambulanzeinnahmen am Ende jedes Quartals ausbezahlt (42 € pro Therapiestunde). Die möglichen Einnahmen können der Tabelle entnommen werden.

Refinanzierungsmodell:

Beim Refinanzierungsmodell werden während der gesamten Vollzeit-/Teilzeitausbildung lediglich 78 € Semestergebühr pro Halbjahr fällig. Die weiteren Ausbildungsgebühren für Theorie und Selbsterfahrung werden ohne Zinsen oder Gebühren bis zur Zwischenprüfung (Kolloquium) von der AWKV vorfinanziert. Nach dem Kolloquium werden die noch ausstehenden Ausbildungsgebühren aus den Ambulanzeinnahmen zurückgezahlt. Die Supervisionsgebühren werden ab Aufnahme der praktischen Ausbildung direkt an die Supervisor*innen gezahlt.

Kosten und Finanzierung der PP-Ausbildung
Kosten und Finanzierung der KJP-Ausbildung

Mögliche Sondervereinbarungen:

Übernahme der Supervisionsgebühren: 
Beim Direktzahlungsmodell kann eine Vereinbarung geschlossen werden, dass die Supervisionskosten von der AWKV an die Supervisor*innen gezahlt und aus den Ambulanzeinnahmen des*r Teilnehmer*in refinanziert werden.

Teilzahlungsmodell:
Bei einer Teilzeitausbildung über 5 Jahre ist es möglich, die Ausbildungsgebühren in monatlichen Raten über den gesamten Ausbildungszeitraum hinweg zu begleichen. Die monatlichen Gebühren betragen dann 203 € im Monat.

Übernahme von Ausbildungskosten durch den Arbeitgeber: 
Wenn der Arbeitgeber einen Teil der Ausbildungsgebühren übernimmt, kann eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Vertrag geschlossen werden. Die AWKV stellt dem Arbeitgeber den vereinbarten Ausbildungszuschuss dann direkt in Rechnung.