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Nächster Ausbildungsbeginn KJP im April 2024 (freie Plätze), PP im Januar 2025

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PP-Ausbildungsgruppe 2024 vollständig belegt, Bewerbung für Oktober 2025 möglich

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Nächster Ausbildungsbeginn KJP-Ausbildung im September 2024

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Kosten und Finanzierung der KJP-Ausbildung

Die AWKV ist eine gemeinnützige GmbH, die keine Gewinne erzielen darf. Unsere Gebühren sind daher ausschließlich auf Kostendeckung ausgerichtet. Bei Unterzeichnung des Vertrages wird eine einmalige Vertragsabschlussgebühr von 500 € fällig, die auf die letzten beiden Raten der Ausbildungsgebühren von 11.880,00 € angerechnet werden.

Ausbildungskosten der AWKV im vollständigen Überblick

Ausbildungskosten für Theorie und Selbsterfahrung bei dreijähriger Vollzeitausbildung:  11.880 €
Kosten für Einzelsupervision (50 Einheiten à 105 €): 
(werden direkt an die Supervisor*innen gezahlt)
5.250 €
Kosten für Gruppensupervision (100 Einheiten à 32 €): 
(werden direkt an die Supervisor*innen gezahlt) 
3.200 €
Kosten der Zwischenprüfung: 125 €
bei fünfjähriger Teilzeitausbildung weitere 78 €/Halbjahr: 312 €
Weitere gebührenfreie Leistungen der AWKV:
 
fakultative Probeprüfung zum Ausbildungsende: inklusive
Seminar zur Prüfungsvorbereitung zusätzlich (10 Stunden):  inklusive
Korrektur der 6 langen Falldokumentationen durch Ihre Supervisor*innen (130 € pro Fall): inklusive
Gesamtkosten bei dreijähriger Vollzeitausbildung: 20.455 €
Gesamtkosten bei fünfjähriger Teilzeitausbildung: 20.767 €

Einnahmen aus der praktischen Ausbildung in den AWKV-Ambulanzen:

Einnahmen bei 600 Std. Therapie (verpflichtend): 26.700 €
Einnahmen bei 800 Std. Therapie (maximal möglich): 35.600 €

Werden die gesamten 600 Therapiestunden, die laut Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu erbringen sind, in den AWKV-Ambulanzen durchgeführt, übersteigen die Einnahmen die Kosten der Ausbildung um 6.245 €. Bei 800 maximal möglichen Therapiestunden in unseren Ambulanzen kann ein Netto Plus von mehr als 15.000 € erarbeitet werden.

Finanzierungsmodelle der AWKV

Die flexiblen Finanzierungsmodelle der AWKV ermöglichen es, während der gesamten Ausbildung lediglich einen Semesterbeitrag von 78 € zu zahlen und die weiteren Ausbildungskosten aus den späteren Ambulanzeinnahmen zu finanzieren.

Direktzahlungsmodell:

Beim Direktzahlungsmodell werden in den ersten drei Ausbildungsjahren pro Monat 330,00 € gezahlt. Nach dem Kolloquium und der Aufnahme der praktischen Ausbildung in der AWKV-Ambulanz werden die Ambulanzeinnahmen am Ende jedes Quartals ausbezahlt (44,50 € pro Therapiestunde). Die möglichen Einnahmen sind der Tabelle zu entnehmen.

Refinanzierungsmodell:

Beim Refinanzierungsmodell werden während der gesamten Vollzeit-/Teilzeitausbildung lediglich 78 € Semestergebühr pro Halbjahr fällig. Die weiteren Ausbildungsgebühren für Theorie und Selbsterfahrung werden ohne Zinsen oder Gebühren bis zur Zwischenprüfung (Kolloquium) von der AWKV vorfinanziert. Nach dem Kolloquium werden die noch ausstehenden Ausbildungsgebühren aus den Ambulanzeinnahmen zurückgezahlt. Die Supervisionsgebühren werden ab Aufnahme der praktischen Ausbildung direkt an die Supervisor*innen gezahlt.

Mögliche Sondervereinbarungen:

Übernahme der Supervisionsgebühren: 
Beim Direktzahlungsmodell kann eine Vereinbarung geschlossen werden, dass die Supervisionskosten von der AWKV an die Supervisor*innen gezahlt und aus den Ambulanzeinnahmen des*r Teilnehmer*in refinanziert werden.

Teilzahlungsmodell:
Bei einer Teilzeitausbildung über 5 Jahre ist es möglich, die Ausbildungsgebühren in monatlichen Raten über den gesamten Ausbildungszeitraum hinweg zu begleichen. Die monatlichen Gebühren betragen dann 203 € im Monat.

Übernahme von Ausbildungskosten durch den Arbeitgeber: 
Wenn der Arbeitgeber einen Teil der Ausbildungsgebühren übernimmt, kann eine entsprechende Zusatzvereinbarung zum Vertrag geschlossen werden. Die AWKV stellt dem Arbeitgeber den vereinbarten Ausbildungszuschuss dann direkt in Rechnung.

Noch Fragen zur KJP-Ausbildung?

Unser Team in Kassel und Offenbach hilft Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!

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Telefon: 0561 920 191 0
E-Mail: kassel@awkv.de

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E-Mail: offenbach@awkv.de