Zusatzqualifikation „Entspannungsverfahren“
Im Rahmen der Ausbildung zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in ist es bei der AWKV möglich, die Zusatzqualifikation in „Entspannungsverfahren“ (PMR, AT, Hypnose) zu erwerben, die es nach erfolgreicher Approbationsprüfung ermöglicht, die Durchführung dieser Verfahren mit einem*r Patient*in über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen.
Der von der Kassenärztlichen Vereinigung geforderte Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in übenden und suggestiven Interventionen (AT, PMR, Hypnose) wird über das Ausbildungscurriculum sichergestellt und zur staatlichen Abschlussprüfung mit einem Zertifikat bescheinigt.