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Nächster Ausbildungsbeginn KJP im April 2024 (freie Plätze), PP im Januar 2025

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PP-Ausbildungsgruppe 2024 vollständig belegt, Bewerbung für Oktober 2025 möglich

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Nächster Ausbildungsbeginn PP-Ausbildung im Oktober 2024

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Nächster Ausbildungsbeginn KJP-Ausbildung im September 2024

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Bausteine der PP-Ausbildung

zur Erlangung der Approbation zum*r Psychologischen Psychotherapeut*in gemäß Ausbildungs- und Prüfungsverordnung § 1 Abs. 3 (PsychTh-APrV):

Theoretische Ausbildung

600 Std.

Praxisorientierte Seminare mit Übungen zur Vermittlung von Kompetenzen für die Behandlung verschiedener Störungen (z.B. Angst, Depression, Essstörungen, PTBS, Persönlichkeitsstörungen etc.)

Die theoretische Ausbildung umfasst 600 Std. und wird in einem dreijährigen Curriculum angeboten. Die praxisorientierten Seminare finden in festen Gruppen (ca. 15 Teilnehmer*innen) meistens am Wochenende statt.

Von den 600 Unterrichtseinheiten befassen sich ca. 200 Stunden Grundlagen der Psychotherapie, die weiteren 400 Stunden sind eine Vertiefung in klinischer Verhaltenstherapie, die den Umgang mit spezifischen Störungsbildern vermittelt. Im Wesentlichen werden folgende Themen behandelt:

  • Allgemeine und spezielle Grundlagen der Psychotherapie / Schwerpunkt klinische Verhaltenstherapie
  • Methoden des diagnostischen Vorgehens
  • Therapieplanung und Fallkonzeptualisierung
  • Zielorientierte Gesprächsführung und Motivationsstrategien
  • Beziehungsfördernde therapeutische Interventionen
  • Störungsspezifische Interventionen (bei Depressionen, Ängsten, Zwängen, Essstörungen, Posttraumatischen Belastungsstörungen, Schmerzstörungen, Abhängigkeitserkrankungen, Persönlichkeitsstörungen u.a.)
  • Spezielle Fertigkeiten im Mehrpersonen-Setting (Gruppentherapie, familien- und paartherapeutische Ansätze, u.a.)

Die theoretische Ausbildung wird in einem didaktisch hilfreichen und aufeinander aufbauenden Curriculum im Rahmen eines festen Ausbildungsprogramms vermittelt. Die Inhalte spiegeln den theoretischen und aktuellen wissenschaftlichen Stand wider; der Schwerpunkt der Seminare liegt jedoch in der Vermittlung therapeutisch sinnvollen Handelns. Praktische Rollenspiele in Kleingruppen, Videomaterial oder Live-Exploration sollen die Psychotherapien in der Praxis deutlich veranschaulichen.

Ein Ausbildungsjahr besteht aus zwei Semestern (Januar bis Juni und Juli bis Dezember; in den hessischen Schulferien finden keine Veranstaltungen statt).

Selbsterfahrung

120 Std.

Reflexion und Modifikation persönlicher Voraussetzungen für das psychotherapeutische Handeln und Erleben auf verhaltenstherapeutischer Grundlage

Bei der Entwicklung einer empathischen und gleichzeitig professionellen und effektiven therapeutischen Haltung wird der Selbsterfahrung eine besondere Bedeutung in der Ausbildung der AWKV beigemessen. Im Umfang von mind. 120 Stunden werden persönliche Voraussetzungen für das therapeutische Erleben und Handeln reflektiert und ggf. modifiziert. In der Selbsterfahrung ist uns eine wertschätzende Haltung und eine Arbeit auf Augenhöhe besonders wichtig. Die Selbsterfahrung in der Ausbildung ist von einer Therapie im engeren Sinne abzugrenzen.

Die Selbsterfahrung findet i.d.R. in 20-stündigen Veranstaltungen (in der Regel freitags + samstags) statt, verteilt über drei Jahre. Auf Wunsch der Teilnehmer*innen können diese Selbsterfahrungseinheiten oder Teile davon auch in externen Seminar- oder Tagungsräumen (mit Übernachtungsmöglichkeiten) stattfinden.

Die Selbsterfahrungsgruppen werden von ausgewählten Selbsterfahrungsleiter*innen der AWKV durchgeführt, die über langjährige Erfahrung in der Tätigkeit als Dozent*in und Supervisor*in verfügen.

Praktische Tätigkeit (I+II)

1800 Std.

PT I: Mind. 12 Monate in einer hierfür anerkannten klinisch psychiatrischen Einrichtung (mit Weiterbildungsermächtigung in Psychiatrie)
PT II: Mind. 6 Monate in einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychosomatischen oder psychotherapeutischen Versorgung

Die AWKV kooperiert mit zahlreichen psychiatrischen klinischen Einrichtungen, psychosomatischen Kliniken und psychotherapeutischen Praxen zur Sicherstellung der praktischen Tätigkeit (I und II) nach § 2 Absatz 2 und 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV). Eine vertraglich vereinbarte Kooperation zwischen AWKV und Klinik/Praxis ist Voraussetzung für die Anerkennung der praktischen Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung.

Praktische Ausbildung

600 Std.

Durchführung von 600 Behandlungsstunden in den AWKV-Ambulanzen unter supervisorischer Anleitung zum Erwerb von psychotherapeutischen Kenntnissen und praktischen Kompetenzen in der Behandlung verschiedener psychischer Störungen

Die praktische Ausbildung beginnt nach dem Kolloquium und umfasst mindestens 600 Behandlungsstunden. Dabei führen die Ausbildungsteilnehmer*innen Psychotherapien in den Ambulanzen der AWKV unter regelmäßiger Supervision durch. 
Spätestens nach jeder 4. Therapiestunde muss eine Supervisionssitzung folgen. Zur Veranschaulichung des Therapiegeschehens in der Supervision sind die Psychotherapien per Video aufzunehmen; in jedem Therapieraum stehen hierfür die technischen Voraussetzungen (Kamera und Monitor) zur Verfügung. 

Die im Rahmen der praktischen Ausbildung bei der AWKV durchgeführten Psychotherapien werden im Rahmen des Ermächtigungsverfahrens von den allgemeinen gesetzlichen Krankenkassen vergütet. Die Ausbildungstherapeut*innen erhalten für ihre Ambulanztätigkeit ein Honorar.

Supervision

150 Std.

Fachliche Anleitung bei der Durchführung von Psychotherapien, Besprechung von Fragen zu den Behandlungsfällen, Unterstützung über den gesamten Behandlungsprozess (von der Antragsstellung bis zur Beendigung der Behandlung)

Die Supervision ist ein kooperativer Prozess auf Augenhöhe, der die Therapeut*innen im gesamten Behandlungsverlauf unterstützen soll. Die Therapeut*innen sollen individuell in Bezug auf die Beziehungsgestaltung, die Diagnostik, die Behandlungsplanung und die Umsetzung der Interventionen begleitet werden. Mögliche Anpassungen im therapeutischen Vorgehen sowie die Evaluation der Behandlungselemente sollen besprochen werden.

Alle psychotherapeutischen Behandlungen im Rahmen der praktischen Ausbildung (mind. 600 Stunden) unterliegen der Supervision als Fachaufsicht in Relation 4 Behandlungsstunden : 1 Supervisionsstunde. Mindestens 150 Stunden verhaltenstherapeutische Supervision müssen nachgewiesen werden, davon mindestens 50 Stunden in Einzelsupervision und mindestens 50 Std. in Gruppensupervision. Die Gruppensupervision darf aus maximal vier Teilnehmer*innen bestehen. Die mind. 600 (bis maximal 800 Behandlungsstunden) sind entsprechend der AWKV-Richtlinien in Absprache mit dem*r jeweiligen Supervisor*in zu dokumentieren.

Die 150 Supervisionsstunden müssen durch mindestens drei AWKV anerkannte Supervisor*innen erfolgen.

Alle Supervisor*innen der AWKV sind als Psychologische Psychotherapeut*innen bzw. Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen oder als ärztliche Psychotherapeut*innen approbiert. Sie sind überwiegend in der psychotherapeutischen Versorgung als Expert*innen in verschiedenen Bereichen tätig.

Selbststudium („Freie Spitze“)

930 Std.

Bearbeiten von Fachliteratur zur Vor- und Nachbereitung der theoretischen und praktischen Ausbildung, Teilnahme an Ambulanzsitzungen, Hospitation bei einem Indikationsgespräch

930 Stunden stehen zur Bearbeitung von Fachliteratur, zur Vor- und Nachbereitung der theoretischen und praktischen Ausbildung zur Verfügung. Zu diesem Ausbildungsbaustein gehören zudem die regelmäßig Teilnahme an den Ambulanzsitzungen sowie die Hospitation an einem Indikationsgespräch der Ambulanzleitung. Das Selbststudium ist von den Ausbildungsteilnehmer*innen selbst zu verantworten.

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Unser Team in Kassel, Marburg und Friedrichsdorf hilft Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!

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