Kooperationspartner
Die AWKV kooperiert mit zahlreichen psychiatrischen klinischen Einrichtungen, psychosomatischen Kliniken und psychotherapeutischen Praxen zur Sicherstellung der praktischen Tätigkeit (I und II) nach § 2 Absatz 2 und 3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PsychTh-APrV/KJPsychTh-APrV). Eine vertraglich vereinbarte Kooperation zwischen AWKV und Klinik/Praxis ist Voraussetzung für die Anerkennung der praktischen Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung.
Darüber hinaus kooperiert die AWKV mit dem Fachbereich Psychologie der Universitäten Marburg und Kassel in mehreren Forschungsprojekten.
Kooperationspartner Psychologische Psychotherapie
- Kooperationseinrichtungen i.S.d. ärztlichen Weiterbildungsrechts: zur Weiterbildung für Psychiatrie und Psychotherapie zugelassen und als gleichwertig zugelassene Einrichtungen
(gem. § 2 Abs. 2 Ziff. 1 PsychTh-APrV) - Ärztliche oder psychotherapeutische Praxen mit Weiterbildung in der Psychotherapie
(gem. § 2 Abs. 2 Zif. 2 PsychTh-APrV) - Kooperationseinrichtungen: von einem Sozialversicherungsträger anerkannte Einrichtungen der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung
(gem. § 2 Abs. 2 Zif. 2 PsychTh-APrV)
Kooperationspartner Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
- Kooperationseinrichtungen i.S.d. ärztlichen Weiterbildungsrechts: zur Weiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie zugelassen und als gleichwertig zugelassene Einrichtungen
(gem. § 2 Abs. 2 Ziff. 1 KJPsychTh-APrV) - Ambulante Kooperationseinrichtungen i.S.d. ärztlichen Weiterbildungsrechts: zur Weiterbildung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie zugelassen
(gem. § 2 Abs. 2 Ziff. 1 KJPsychTh-APrV) - Kooperationseinrichtungen: von einem Sozialversicherungsträger anerkannte Einrichtungen, die der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen dienen
(gem. § 2 Abs. 2 Ziff. 2 KJPsychTh-APrV)